Allgemeine Geschäftsbedingungen der WoLoFa GmbH, Brunhildenstraße 8, 85579 Neubiberg
§1 Geltungsbereich
(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der WoLoFa GmbH, Brunhildenstraße 8, 85579 Neubiberg
- Newsletter / Mailings beziehen
- und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
- und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
- und/oder Seminare/Veranstaltungen bei uns buchen
, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.
(2) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller schriftlich festgehaltener Absprache mit Ihnen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Wir erbringen für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere können wir den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.
(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder dem jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird die Annahme erklärt.
(5) Durch den Abschluss eines Vertrages wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Wir sind weder in den Betrieb des Kunden eingegliedert, noch unterliegen wir einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Kunden. Durch den Abschluss eines Vertrages wird weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet. Eine Vertretung des Kunden gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
§4 Preise und Leistungserbringung
(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden.
(3) Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
(4) Wir erbringen die geschuldeten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Dienstleisters.
(5) Der Kunden stellt uns Werbebudget zur Verwendung für Werbekampagnen auf Amazon zur Verfügung. Die Einteilung des Budgets obliegt uns und bedarf keiner expliziten Rücksprache mit dem Kunden. Sollte im Hauptvertrag ein Werbebudget konkret festgelegt sein, obliegt es dem Kunden, uns auf das Erreichen der festgelegten Werbebudget-Grenze hinweisen. Andernfalls gilt das Werbebudget, das über die festgelegte Werbebudget-Grenze hinaus verwendet wird, als stillschweigend genehmigt, bis der Kunde mit uns erneut über die Werbebudgetplanung gesprochen hat.
(6) Die Kosten für das Anfertigen der Produktbilder und des Produktvideos werden vom Kunden getragen und gesondert abgerechnet. Ein Auftrag an den Produktfotografen erfolgt erst nach Absprache mit dem Kunden.
(7) Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen. Dies gilt insbesondere für das Anfertigen von Produktbildern.
(8) Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(9) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar zum Beginn eines jeden Abrechnungsmonats fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Vertragsschluss.
§5 Mitwirkung
(1) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
(2) Der Kunde unterstützt uns im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass wir alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Mittel rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Mittel, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
§6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags 6 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen, sofern nicht explizit ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde.
(4) Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§8 Nutzungs- und Verwendungsrechte, Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von uns in Erfüllung der Dienstleistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten stehen dem Kunden zu.
(2) Wir verpflichten uns, alle schutzrechtsfähigen Arbeitserzeugnisse gegenüber dem Kunden nach Vertragsabschluss auf Nachfrage offenzulegen.
(3) Soweit den von uns entwickelten Arbeitsergebnissen Urheberrechtsschutz zukommt, räumen wir hiermit, soweit gesetzlich zulässig, dem Kunden das unbefristete, übertragbare und in jeder Hinsicht unbeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrecht für alle bekannten und noch unbekannten Verwertungs- und Nutzungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, die genannten Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung von uns zu vervielfältigen, auf Bild-, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu übersetzen und in abgeänderter Form oder im Original zu veröffentlichen und zu verwerten. Der Kunde ist ferner ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, dieses Recht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen oder anderen Nutzungsrechte einzuräumen. Das Gleiche gilt für etwaige Rechtsnachfolger. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nach der Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort.
(4) Wir dürfen die in Erfüllung der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse frei nutzen, sofern dem Kunden dadurch kein Schaden entsteht. Diese Bestimmungen gilt nach der Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort.
§9 Haftungsausschluss
Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung / Mithaftung frei. Keinesfalls trifft uns irgendeine Haftung wegen der Produkte oder Dienstleistungen des Kunden. Wir haften insbesondere nicht für Schäden und Rechtsansprüche Dritter. Der Kunde ist für die Arbeitserzeugnisse von uns und insbesondere deren Rechtssicherheit verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, uns, hinsichtlich aller möglichen Haftungsansprüche, die auf die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zurückzuführen sind und hinsichtlich aller Rechtsansprüche Dritter, schadlos und klaglos zu halten. Sollten wir diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, fallen alle notwendigen Rechtsberatungs-, Prozess-, und sonstige Kosten und Aufwendungen zur Anspruchsabwehr zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Anspruchsabwehr erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unverzüglich und kostenlos an uns herauszugeben. Der Kunde bestätigt, dass wir keine Haftung für die Produkte des Kunden übernehmen.
§10 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlichtungsvereinbarung
(1) Zur Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das für den Standort unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(2) Im Falle einer Streitigkeit wird vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) eine Schlichtung nach den Bestimmungen der Schlichtungsstelle der IHK München in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung durchgeführt.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
§11 Keine Nebenabreden
Der AGB und der Hauptvertrag stellen das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§12 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen die AGB Lücken auf, so sind sich beide Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien unter der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.
§14 Änderungen des Vertrags
Änderungen und Ergänzungen von geschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen von geschlossenen Verträgen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
Fassung vom 02.10.2023